Auf unseren Ratgeberseiten beantworten wir alle Fragen zu den Themen Pfand, Pfandhaus, Pfandgegenstände und Ablauf.
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Nicht nur Privatleute benötigen kurzfristig Liquidität. Daher gibt es auch Pfandhäuser für Unternehmer!
Das Geschäft mit Unternehmern und Unternehmern erfordert häufig sehr individuelle Lösungen. Nicht alle Pfandhäuser haben dafür die richtigen Leistungen im Angebot. Wir bei ERAG haben es uns zur Aufgabe gemacht, Lösungen für Unternehmer zu finden. Einfach deshalb, weil wir selbst mit Herzblut Unternehmer sind.
Es gibt immer wieder Gründe, warum auch Unternehmen kurzfristig Liquidität benötigen. Ein typisches Beispiel ist, dass die Mitarbeiter am Monatsende ihren Lohn/Gehalt erwarten, der Hauptkunde aber noch nicht bezahlt hat, weil die Baustelle/das Produkt noch nicht fertig sind. Wenn es sich dabei nur um wenige Tage Verzug handelt, lohnt es nicht, zur Bank zu gehen. Mit einem Pfanddarlehen – zB. für Ihr Fahrzeug oder Ihren Fuhrpark – lösen Sie die kurzfristige Liquiditätsknappheit zeitnah auf, finden eine Lösung, ohne dass Ihre Mitarbeiter davon etwas merken und können in Ruhe weiterarbeiten.
Für Unternehmen bieten wir spezielle Lösungen: Sie können zum Beispiel Ihren Fuhrpark bei uns verpfänden und während der Verpfändung selbstverständlich weiternutzen. Sollten Sie andere Vermögensgegenstände in Ihrem Unternehmen haben, sprechen Sie uns an und wir erarbeiten ein maßgeschneidertes Angebot für Sie! Von Unternehmern für Unternehmer!
Unternehmen verfügen über eine große Bandbreite an verpfändbaren Gegenständen: Fuhrpark, Maschinen und Lager (Rohmaterial und Handelsware) kann alles verpfändet werden.
Bei ERAG können Sie diese Gegenstände anschließend in den meisten Fällen trotzdem weiterverwenden.
Ein Pfandkredit kann für Unternehmen, die kurzfristig Geld benötigen, eine schnelle und einfache Finanzierungsmöglichkeit sein. Im Vergleich zu traditionellen Krediten hat ein Pfandkredit einige Vorteile:
Orientieren sie sich zunächst an den erforderlichen Unterlagen für die KFZ-Pfandleihe. Dafür benötigen wir:
Unternehmer benötigen außerdem
Wenn Sie einen anderen Pfandgegenstand als ein Fahrzeug haben, benötigen wir jedenfalls einen Eigentumsnachweis (zB: in Form eines Kaufvertrages). Für alle anderen Unterlagen empfehlen wir, dass Sie zunächst einfach Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir uns individuell mit Ihnen abstimmen!
Die FAQs wurden aufgrund des Feedbacks unserer Kunden und unserer Einschätzungen erstellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr
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