Pfand für Unternehmen

Pfand für Unternehmen

Auf unseren Ratgeberseiten beantworten wir alle Fragen zu den Themen Pfand, Pfandhaus, Pfandgegenstände und Ablauf.

Nicht das richtige Thema gefunden? Dann besuchen Sie unsere Übersicht mit noch viel mehr Informationen rund ums Pfand!

Gibt es auch Pfandhäuser für Unternehmer?

Nicht nur Privatleute benötigen kurzfristig Liquidität. Daher gibt es auch Pfandhäuser für Unternehmer!

Das Geschäft mit Unternehmern und Unternehmern erfordert häufig sehr individuelle Lösungen. Nicht alle Pfandhäuser haben dafür die richtigen Leistungen im Angebot. Wir bei ERAG haben es uns zur Aufgabe gemacht, Lösungen für Unternehmer zu finden. Einfach deshalb, weil wir selbst mit Herzblut Unternehmer sind.

Wie kann ein Pfandhaus mir als Unternehmer helfen?

Es gibt immer wieder Gründe, warum auch Unternehmen kurzfristig Liquidität benötigen. Ein typisches Beispiel ist, dass die Mitarbeiter am Monatsende ihren Lohn/Gehalt erwarten, der Hauptkunde aber noch nicht bezahlt hat, weil die Baustelle/das Produkt noch nicht fertig sind. Wenn es sich dabei nur um wenige Tage Verzug handelt, lohnt es nicht, zur Bank zu gehen. Mit einem Pfanddarlehen – zB. für Ihr Fahrzeug oder Ihren Fuhrpark – lösen Sie die kurzfristige Liquiditätsknappheit zeitnah auf, finden eine Lösung, ohne dass Ihre Mitarbeiter davon etwas merken und können in Ruhe weiterarbeiten.

Ich benötige Geld für mein Unternehmen. Bin ich da richtig?

Für Unternehmen bieten wir spezielle Lösungen: Sie können zum Beispiel Ihren Fuhrpark bei uns verpfänden und während der Verpfändung selbstverständlich weiternutzen. Sollten Sie andere Vermögensgegenstände in Ihrem Unternehmen haben, sprechen Sie uns an und wir erarbeiten ein maßgeschneidertes Angebot für Sie! Von Unternehmern für Unternehmer!

Was können Unternehmen bei Ihnen verpfänden?

Unternehmen verfügen über eine große Bandbreite an verpfändbaren Gegenständen: Fuhrpark, Maschinen und Lager (Rohmaterial und Handelsware) kann alles verpfändet werden.

Bei ERAG können Sie diese Gegenstände anschließend in den meisten Fällen trotzdem weiterverwenden.

Welchen Vorteil hat ein Pfanddarlehen für Unternehmen?

Ein Pfandkredit kann für Unternehmen, die kurzfristig Geld benötigen, eine schnelle und einfache Finanzierungsmöglichkeit sein. Im Vergleich zu traditionellen Krediten hat ein Pfandkredit einige Vorteile:

  1. Keine Bonitätsprüfung: Da das Pfandhaus das Pfand als Sicherheit hat, ist in der Regel keine Bonitätsprüfung erforderlich. Das bedeutet, dass Unternehmen mit schlechter Bonität oder keinem Zugang zu traditionellen Krediten einen Pfandkredit erhalten können.
  2. Schnelle Genehmigung: Da keine Bonitätsprüfung erforderlich ist, kann die Genehmigung eines Pfandkredits in der Regel innerhalb von Minuten oder Stunden erfolgen.
  3. Keine zusätzlichen Kosten: Im Gegensatz zu traditionellen Krediten gibt es keine zusätzlichen Kosten wie Bearbeitungsgebühren oder Versicherungsprämien, die den Kredit verteuern können. Die Gesamtkosten des Pfandkredits stehen von Anfang an fest. Bei ERAG werden diese transparent auf dem Pfandschien ausgewiesen.
  4. Flexibilität: Bei ERAG akzeptieren wir eine Vielzahl von Gegenständen als Pfand, einschließlich Fahrzeugen, LKWs, Fuhrparks, Maschinen, Werkezuge und Lagerbestände. Das gibt unseren Kunden mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Pfandes.
  5. Keine Auswirkungen auf die Bonität: Ein Pfandkredit hat keine Auswirkungen auf die Bonität des Unternehmens, da das Pfandhaus das Pfand als Sicherheit hat.
  6. Kein Ausnutzen der Notlage: Der Pfandgeber muss aufgrund seiner aktuellen finanziellen Notlage nicht Wertgegenstände verkaufen, die es später wieder benötigt. Nach Rückzahlung des Pfandkredits kann das Unternehmen wieder frei darüber verfügen.

Welchen Vorteil hat ein Pfanddarlehen für Unternehmen?

Orientieren sie sich zunächst an den erforderlichen Unterlagen für die KFZ-Pfandleihe. Dafür benötigen wir:

  • Ihr Fahrzeug
  • Zweitschlüssel
  • Zulassungsschein
  • Typenschein/Fahrzeugbrief
  • Gültiger §57a-Prüfbericht „Pickerl“)
  • Original-Kaufvertrag oder Rechnung mit Kassenquittung
  • Versicherungspolizze
  • Nachweis über die Zahlung der letzten Rate der Versicherung
  • amtlicher Lichtbildausweis / Reisepass
  • Meldezettel
  • Ausländische Mitbürger: Reisepass mit unbeschränkter Aufenthaltsbewilligung (Restlaufzeit >2 Jahre)

 

Unternehmer benötigen außerdem

  • aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
  • bei GmbHs/AGs: Vertretungsbefugnis

 

Wenn Sie einen anderen Pfandgegenstand als ein Fahrzeug haben, benötigen wir jedenfalls einen Eigentumsnachweis (zB: in Form eines Kaufvertrages). Für alle anderen Unterlagen empfehlen wir, dass Sie zunächst einfach Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir uns individuell mit Ihnen abstimmen!

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Die FAQs wurden aufgrund des Feedbacks unserer Kunden und unserer Einschätzungen erstellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr

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Verliehen vom Fachverband der Finanzdienstleister (WKÖ) – www.wko.at

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